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   OLG Celle, 28.04.2010 - 9 U 92/09   

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https://dejure.org/2010,35649
OLG Celle, 28.04.2010 - 9 U 92/09 (https://dejure.org/2010,35649)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.04.2010 - 9 U 92/09 (https://dejure.org/2010,35649)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. April 2010 - 9 U 92/09 (https://dejure.org/2010,35649)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Aktienrecht, Aktionär, Anfechtungsfrist, Anfechtungsgründe, Anfechtungsklage, Handelsregister, Squeeze-out

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.10.2006 - III ZR 283/05

    Abgabe der Negativerklärung der Vertretungsorgane bei einem Formwechsel;

    Auszug aus OLG Celle, 28.04.2010 - 9 U 92/09
    Ein anderes Ergebnis ist nicht etwa deswegen geboten, weil die Registereintragung hier, wie auch in dem der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf zugrundeliegenden Fall, verfrüht vorgenommen worden sein dürfte: Zwar ist die (zweite) Negativerklärung des Vorstandes der Rechtsvorgängerin der Beklagten erst - wenn auch unmittelbar - nach dem Ablauf der Monatsfrist für Anfechtungsklagen des § 246 Abs. 1 AktG abgegeben worden und schon deshalb wirksam (BGH, Urteil vom 5. Oktober 2006 III ZR 283/05, zitiert nach juris-web., dort Rdnr. 17 m. w. N.).
  • BGH, 22.03.2011 - II ZR 229/09

    BGH bejaht Anfechtungsbefugnis des Minderheitsaktionärs trotz wirksamer

    Auszug aus OLG Celle, 28.04.2010 - 9 U 92/09
    "Zwar bleibt der Aktionär entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts gegen den Übertragungsbeschluss anfechtungsbefugt, wenn die Aktien vor der Zustellung der Klage durch Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister auf den Hauptaktionär übergegangen sind (BGH, Urteil vom 22. März 2011 - II ZR 229/09).
  • OLG München, 03.09.2008 - 7 W 1432/08

    Aktiengesellschaft: Anfechtung eines Squeeze-Out Beschlusses wegen fehlerhafter

    Auszug aus OLG Celle, 28.04.2010 - 9 U 92/09
    Im Übrigen ist in der Einladung zu der streitgegenständlichen Hauptversammlung (insoweit anders als in der dem Urteil des Oberlandesgerichts München, BB 2008, 2366, auf das sich das Landgericht bezogen hat, zugrundeliegenden Fallgestaltung) nicht unterschiedslos für alle Stimmrechtsvertreter, also auch Kreditinstitute, eine schriftliche Vollmacht verlangt worden, sondern zutreffend dahingehend differenziert worden, dass "das Stimmrecht auch durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen schriftlich Bevollmächtigten ausgeübt werden" kann.
  • BVerfG, 09.12.2009 - 1 BvR 1542/06

    Justizgewährungsanspruch eines aus einer AG gegen Kapitalabfindung

    Auszug aus OLG Celle, 28.04.2010 - 9 U 92/09
    Trotzdem kommt angesichts der verfrühten Eintragung des Übertragungsbeschlusses die Annahme einer Aktivlegitimation der Kläger im Ergebnis nicht, auch nicht unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten (BVerfG, Entscheidung vom 9. Dezember 2009, 1 BvR 1542/06, zitiert nach juris-web.; Goette, a. a. O., 477 ff.), in Betracht.
  • BGH, 22.04.1991 - II ZR 231/90

    Pflicht zur Mitteilung von Beteiligungen

    Auszug aus OLG Celle, 28.04.2010 - 9 U 92/09
    Eine solche Unternehmenseigenschaft setzt voraus, dass wirtschaftliche Interessen außerhalb der Aktiengesellschaft verfolgt werden, die veröffentlichungspflichtige Gesellschaft also noch anderes unternimmt, als nur ihre Beteiligung zu halten (vgl. Hüffer, a. a. O., Rdnr. 2 zu § 20, sowie Rdnrn. 6 ff. zu § 15, dort insbesondere Rdnr. 9; BGHZ 114, 203 ff., zitiert nach juris-web., dort Rdnr. 22).
  • OLG Düsseldorf, 20.01.2005 - 6 U 5/04

    Klage eines ehemaligen Aktionärs auf Feststellung der Nichtigkeit eines

    Auszug aus OLG Celle, 28.04.2010 - 9 U 92/09
    15 Zu Recht und im Einklang mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Januar 2005, I-6 U 5/04; OLG Köln, Entscheidung vom 27. August 2009, 18 U 177/08, jeweils zitiert nach juris-web.; vgl. dazu auch Goette in Festschrift für Karsten Schmidt, 2009, 469 ff.) hat das Landgericht die gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung gerichteten Klagen bereits deswegen abgewiesen, weil die Kläger zum Zeitpunkt der Rechtshängigkeit der Klagen - eingetreten durch Zustellung an die Rechtsvorgängerin der Beklagten - nicht mehr deren Aktionäre und damit nicht aktivlegitimiert gewesen sind.
  • OLG Köln, 27.08.2009 - 18 U 177/08

    Anfechtungsklage; Squeeze out-Besschluss; Eintragung; Rechtshängigkeit

    Auszug aus OLG Celle, 28.04.2010 - 9 U 92/09
    15 Zu Recht und im Einklang mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Januar 2005, I-6 U 5/04; OLG Köln, Entscheidung vom 27. August 2009, 18 U 177/08, jeweils zitiert nach juris-web.; vgl. dazu auch Goette in Festschrift für Karsten Schmidt, 2009, 469 ff.) hat das Landgericht die gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung gerichteten Klagen bereits deswegen abgewiesen, weil die Kläger zum Zeitpunkt der Rechtshängigkeit der Klagen - eingetreten durch Zustellung an die Rechtsvorgängerin der Beklagten - nicht mehr deren Aktionäre und damit nicht aktivlegitimiert gewesen sind.
  • BGH, 05.04.2011 - II ZR 83/10

    Anfechtungsbefugnis eines Aktionärs gegen Übertragungsbeschluss bei Übergang der

    Auszug aus OLG Celle, 28.04.2010 - 9 U 92/09
    Der BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde der Kläger und der Streithelferinnen durch Beschluss vom 5. April 2011 - II ZR 83/10 - zurückgewiesen und angemerkt:.
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